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Dokumente zur Grenzwertdiskussion
Die Diskussion um die Schutzfunktion der Grenzwerte für die gepulste Mikrowellenstrahlung der Mobilfunktechnologie wird weltweit heftig geführt. Das Europäische Parlament hat ihre Schutzfunktion in Frage gestellt, Versicherungsgesellschaften versichern die Mobilfunkbetreiber nicht gegen potentielle Strahlenschäden.
Diagnose-Funk hat in zwei Brennpunkten zu den Mobilfunk – Grenzwerten und zum SAR-Wert Stellung bezogen. In Ihnen wird nachgewiesen: Die bestehenden Grenzwerte haben mit der Biologie des lebenden Menschen, aber auch der Pflanzen und Tiere, also aller zellulär zusammengesetzten Lebewesen, nichts zu tun. Die Grenzwerte beruhen auf dem thermischen Paradigma, das zweifach unwissenschaftlich ist.
1. Der Mensch wird nicht als elektrisches Wesen definiert, sondern auf ein wärmeempfindliches statisches und thermodynamische Element reduziert. Der Haupteinwirkungsmechanismus der EMF auf die zellulären Steuerungsvorgänge wird ausgeklammert.
2. Elektromagnetische Felder werden nicht als schädigende Strahlungsquelle, sondern auf eine Wärmequelle reduziert.
Im Folgenden finden sie eine Reihe von Dokumenten, die alle nachweisen, dass die Grenzwerte nicht die Menschen, sondern die Geschäfte der Mobilfunk-Industrie schützen.
Zusammenfassungen von Diagnose-Funk:
Diagnose-Funk Brennpunkt 2011:
Warum Mobilfunk-Grenzwerte und die SAR-Werte für Handys nicht schützen
http://www.diagnose-funk.org/aktuell/brennpunkt/grenzwerte-haben-keine-schutzfunktion.php
Diagnose-Funk Brennpunkt 2011:
US-Studie: SAR-Wert für Handys bietet keine Sicherheit, Kinder besonders gefährdet
http://www.diagnose-funk.org/aktuell/brennpunkt/sar-wert-fuer-handys-bietet-keine-sicherheit.php
Warum Grenzwerte schädigen, nicht schützen – aber aufrechterhalten werden. Beweise eines wissenschaftlichen und politischen Skandals. Mit Beiträgen von Franz Adlkofer, Karl Hecht, Lebrecht von Klitzing, Klaus Kniep, Wilhelm Mosgoeller, Karl Richter, Hans-Christoph Scheiner, Ulrich Warnke., 2009
http://www.broschuerenreihe.de/broschueren/warum-grenzwerte-schaedigen-nicht-schuetzen/index.html
Prof. Dr. med. Karl Hecht: Der Wert der Grenzwerte für Handystrahlungen, Internetpublikation der Kompetenzinitiative e. V. , Februar 2009
http://www.broschuerenreihe.de/online/der-wert-der-grenzwerte.html
Gandhi et al.: Die Unterschätzung der aufgenommenen Handystrahlung, insbesondere bei Kindern, (2011)
http://www.mobilfunkstudien.de/dokumentationen/g-i/gandhi-expositionsgrenzwerte.php
Lutz Josef, Adlkofer Franz: Einwände gegen die derzeitigen Grenzwerte für Mikrowellenstrahlung, Chemnitz 2007 Proceedings of WFMN07, TU Chemnitz 2007
http://www.mobilfunkstudien.de/dokumentationen/j-l/lutz-adlkofer-einwaende-gegen-grenzwerte.php
Neil Cherry: Kritik der Einschätzungen der Auswirkungen auf die Gesundheit in den ICNIRP Richtlinienfür Hochfrequenz- und Mikrowellenstrahlung (100 kHz–300 GHz)
http://www.mobilfunkstudien.de/dokumentationen/a-c/cherry-icnirp-richtlinien-kritik.php
ATHEM-Report und Diagnose – Funk -Brennpunkt dazu:
http://www.mobilfunkstudien.de/dokumentationen/a-c/auva-report-athermische-wirkungen-bestaetigt.php
Grigoriev, Johannson u.a.: Eine Gruppe von Wissenschaftlern zu den Gesundheitsrisiken von elektromagnetischen Feldern: Punkte der Übereinstimmung - Empfehlungen - Begründungen
Wissenschafliches Treffen in Seletun, Norwegen 17.-21.11.2009
http://www.diagnose-funk.de/wissenschaft/risikowahrnehmung/seletun-papier-regierungen-sollen-handeln.php
Deutschland
Schutz vor elektromagnetischer Strahlung beim Mobilfunk, Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Empfehlung der SSK, 107. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 12. Dezember 1991
Bundestagsdrucksache Drucksache 14/5848: Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Ilse Aigner, Dr. Christian Ruck, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Auswirkungen elektromagnetischer Felder, insbesondere des Mobilfunks.
Die Bundesregierung bestätigt, dass die Grenzwerte keine Vorsorgekomponente enthalten (S.14 und 18).
Europäische Gremien
EMPFEHLUNG DES RATES der Europäischen Union vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHZ)
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern
Das höchste beschlussfassende Gremium des Europarates, der Ständige Ausschuss fordert am 27.05.2011 in seinem Beschluss Die potentiellen Gefahren durch elektromagnetische Felder und ihre Auswirkung auf die Umwelt eine europaweite Wende in der Mobilfunkpolitik.
Alle Dokumente dazu auf:
http://www.diagnose-funk.org/politik/politik-int/europarat-fordert-kurswechsel.php
war in der TGL 37816 mit dem Titel "Schutz vor elektromagnetischen Feldern von 60 KHZ bis 300 GHZ" festgelegt.
Der DDR-Grenzwert betrug:
1,9 V/m für besonders zu schützende Gebiete,
1,9 V/m = 0,001 mW/cm2; = 1 µW/cm2;
2,7 V/m für sonstige Gebiete,
2,7 V/m = 0,002 mW/cm2; = 2 µW/cm2;
Der aktuelle BRD-Grenzwert für UMTS beträgt 61 V/m für Frequenzen über 2000 MHz gemäß der 26. BImSchV.
In der TLG 37816 heisst es u.a.:
"Besteht die Möglichkeit, daß die zu messende Leistungsdichte mehr als 1 mW/cm2; beträgt, müssen die messenden Personen Schutzkleidung aus mikrowellen-undurchlässigem Material anlegen. Insbesondere sind die Augen bzw.das Gesicht zu schützen."
DDR Standard, TGL 37816, S.5. pdf >>> [346 KB]
DDR Verfügung pdf >>> [116 KB]
Interpretationsblatt zu den DDR Werten pdf >>> [16 KB]


